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Pferdekutsche ratterte über Hundeschwanz Von INGE RILINGER, 29.01.10, Bericht aus Kölnische Rundschau
Aua, das tat weh! Mit seiner Pferdekutsche soll der 69-jährige Rentner Johannes (Name geändert) über den Schwanz eines Hundes gefahren sein. Angeblich hatte der an sich erfahrene...
RHEINBACH. Aua, das tat weh! Mit seiner Pferdekutsche soll der 69-jährige Rentner Johannes (Name geändert) über den Schwanz eines Hundes gefahren sein. Angeblich hatte der an sich erfahrene Eurasier Falco seine Rute 30 Zentimeter weit auf die Fahrbahn schweifen lassen, als er mit Frauchen und seinen beiden Hundebrüdern darauf wartete, die Straße überqueren zu können.
Prompt musste sich der begeisterte Hobby-Kutschen-Fahrer Johannes jetzt wegen Unfallflucht vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Denn obgleich das Frauchen des Unfallopfers hinter der Pferdekutsche her raste, um den Rentner auf den Vorfall aufmerksam zu machen, fuhr der Pferdelenker ungerührt weiter. Nicht allerdings, ohne der lästigen Verfolgerin - nach deren Aussage - zuvor die Peitsche gezeigt und nach ihr geschlagen zu haben.
Das war wohl mit ein Grund dafür, dass Frauchen Annelie zur Polizei ging, nachdem sie zunächst die Rute ihres Hundes bei der Tierärztin hatte untersuchen lassen. Zum Glück war nichts gebrochen. Lediglich eine Quetschung des malträtierten Hundeschwanzes diagnostizierte die Medizinerin und stellte eine Rechnung in Höhe von 96,25 Euro.
Aber nicht nur die wollte Annelie von dem angeblichen Tierquäler Johannes beglichen haben. Er sollte auch bestraft werden, wenn er sich nicht bei ihr entschuldige. Denn nach ihrer Darstellung im Prozess hatte der Kutscher bewusst einen Schlenker zur Straßenseite hin gemacht, um über den bei Eurasiern geringelten Hundeschwanz zu rattern.
Der Angeklagte, der bereits seit zehn Jahren seinen Kutschenführerschein besitzt und sich bislang als Pferdelenker noch nie hatte etwas zuschulden kommen lassen, war sich auch hier keiner Schuld bewusst. „Ich habe der Frau lediglich zugerufen, dass sie ihre Hunde anleinen soll, das ist ab einer bestimmten Größe schließlich Pflicht.“ Wahrscheinlich habe sie sich darüber geärgert und ihn deshalb fälschlich der Unfallflucht bezichtigt. Der Angeklagte: „Ich habe den Hund auch nicht jaulen hören. Mein Schäferhund hat sich mal den Schwanz in der Tür geklemmt, da hat er aber mindestens fünf Minuten lang in höchsten Tönen gejault.“
Und wieder einmal übte sich der erfahrene Rheinbacher Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert gekonnt in seiner Rolle als „Friedensrichter“, nachdem die Wogen sich zu überschlagen drohten. Denn sichtlich wütend weigerte sich nicht nur der Angeklagte, sich „bei dieser Person“ zu entschuldigen. Wofür denn auch! Sein Verteidiger drohte sogar, Beweisanträge zu stellen, und nicht nur die Tierärztin mit einer Röntgenaufnahme von der lädierten Hunderute vor Gericht zu zerren. Auch die Tochter der Hundebesitzerin sollte vor Gericht aussagen: „Ihre Behauptungen soll sie mir mal ins Gesicht sagen“.
Doch wie auch immer: Der Amtsrichter schaffte es schließlich, seine Wünsche durchzusetzen. Nämlich: „Den Ball flach halten und die Bagatelle aus der Welt schaffen.“ Hundefrauchen Annelie verzichtete schließlich auf Zahlung der Tierarzt-Rechnung durch den Angeklagten und der stimmte einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld zu. Der Richter: „Zum Glück ist ja der Schwanz auch noch dran.“
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